Das Seniorenzentrum Jupiterstraße hat, wie auch alle anderen Pflegeeinrichtungen, Investitionen getätigt, um die Heimplätze zu erstellen und herzurichten. Diese Investitionskosten sind im Pflegesatz anteilig enthalten und sollen nach dem Willen des Gesetzgebers gefördert werden. In NRW geschieht dieses mit Hilfe des Pflegewohngeldes. Anspruchsberechtigt ist diejenige Person, die gemäß Pflegeversicherungsgesetz pflegebedürftig ist. Die Höhe des Pflegewohngeldes wird nach dem „Bedürftigkeitsprinzip“ ermittelt. Das Pflegewohngeld wird in Höhe abhängig vom Einkommen (Renten, Mieteinnahmen, Zinsen usw.) gewährt. Zusätzliche Voraussetzung ist aber, dass das Vermögen des zukünftigen Bewohners unter 10.000,00€ liegt. Dabei wird das Vermögen der Kinder nicht berücksichtigt. In unserer Einrichtung liegt der maximale Zuschuss bei 703,92 € im Monat.