Das Stella Vitalis Seniorenzentrum Bottrop hat, wie alle anderen Pflegeeinrichtungen auch, Investitionen getätigt, um die Heimplätze zu erstellen und herzurichten. Diese Investitionskosten sind im Pflegesatz anteilig enthalten und werden in NRW nach dem Willen des Gesetzgebers mit Hilfe des Pflegewohngeldes gefördert. Anspruchsberechtigt ist diejenige Person, die gemäß des Pflegeversicherungsgesetz pflegebedürftigt ist. Die Höhe des Pflegewohngeldes wird nach dem „Bedürftigkeitsprinzip“ ermittelt. Das Pflegewohngeld wird in Höhe, abhängig vom Einkommen (Renten, Mieteinnahmen, Zinsen u.s.w.) gewährt. Zusätzliche Voraussetzung ist aber, dass das Vermögen unter 10.000,00 € liegt. Dabei wird das Vermögen der Kinder nicht berücksichtigt.
In unserer Einrichtung liegt der maximale Zuschuss im EZ bei 697,83€/Monat (bei 30,42 Tagen).
Die Altenpflegeumlage wurde vom Land NRW für das Jahr 2019 auf 4,32 € pro Tag festgelegt.
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